slider_jazzimpark_04
previous arrow
next arrow

Satzung

Satzung Jazz-Club Neumünster e.V.

§1 Name und Sitz
Der Jazz-Club Neumünster e.V. hat seinen Sitz in Neumünster. Er ist im Vereinsregister eingetragen und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Veranstaltung von Konzerten verwirklicht. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§3 Mitgliedschaft; Aufnahme von Mitgliedern; Beendigung der Mitgliedschaft; Beitragszahlung
(1) Mitglieder des Jazz-Club Neumünster e.V. können Einzelpersonen oder juristische Personen werden.
(2) Zur Aufnahme von Mitgliedern ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(3) Die Mitgliedschaft erlischt durch
      1. den Tod bei natürlichen Personen,
      2. die Auflösung von juristischen Personen,
      3. durch Austritt,
      4. durch Ausschluss.
(4) Der Austritt im Sinne von Absatz 3 kann nur schriftlich und mit einer Frist von vier Wochen zum Schluss eines Kalenderjahres erklärt werden.
(5) Der Vorstand ist berechtigt, Mitglieder, die trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand sind, von der Mitgliederliste zu streichen. Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens drei Monate verstrichen und die Beitragsschulden nicht beglichen sind. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.
(6) Die Mitglieder zahlen jährlich, spätestens zum 15.03. eines jeden Kalenderjahres, einen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§4 Organe des Vereins
      1. der Vorstand
      2. die Mitgliederversammlung

§5 Vorstand; Wahl; Aufgaben; Gesetzliche Vertretung, Kurzfristiges Ausscheiden
(1) Der Vorstand besteht aus
      1. dem/der Vorsitzenden
      2. dem/der stellv. Vorsitzenden,
      3. dem/der KassenführerIn
(2) Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung jeweils auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Jedes Mitglied des Vorstandes kann von der Mitgliederversammlung vor dem Ablauf seiner Amtszeit nur aus wichtigem Grund abberufen werden. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so ist eine Nachwahl in der nächsten Mitgliederversammlung erforderlich.
(3) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und verwaltet das Vereinsvermögen. Er hat die Beschlüsse der Mitgliederversammlung auszuführen. Alljährlich ist der Mitgliederversammlung ein Rechenschaftsbericht über seine Tätigkeit sowie über die Einnahmen und Ausgaben im abgelaufenen Geschäftsjahr zu erstatten. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Seinen Mitgliedern werden nur entstandene Aufwendungen ersetzt. Der Vorstand haftet dem Verein oder den Mitgliedern des Vereins bei der Wahrnehmung seiner Pflichten für einen verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Verein haftet nur mit seinem Vereinsvermögen.
(4) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Kassenwart/In. Der/die Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt und der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Kassenwart/In vertreten den Verein gemeinsam.
(5) Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes kann der Vorstand durch einstimmigen Beschluss ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Mitgliederversammlung berufen.

§6 Mitgliederversammlung; Ordentliche und Außerordentliche Mitgliederversammlung; Einladung; Leitung; Beschlussfähigkeit; Niederschrift
(1) Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Vorstandes, erteilt dem Vorstand Entlastung über die Jahresabrechnung, setzt den Mitgliedsbeitrag fest, beschließt über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins.
(2) Die Mitgliederversammlung ist alljährlich, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres einzuberufen.
(3) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann bei Bedarf einberufen werden. Sie ist innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn mindestens 20 % der Mitglieder dies beim Vorstand unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beantragen.
(4) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand unter der Angabe des Ortes, der Zeit und der Tagesordnung, spätestens zwei Wochen vor dem Termin in Textform ( auch als E-Mail oder WhatsApp möglich).
(5) Änderungen und Ergänzungen zur Tagesordnung sowie Anträge sind dem Vorstand spätestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich einzureichen. Ein Versammlungsleiter wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
(6) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefällt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Wahlen erfolgen in schriftlicher Form, sofern ein Mitglied dies beantragt. Wird dies nicht beantragt, so erfolgt die Wahl durch Handzeichen. Eine Satzungsänderung oder die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Dreiviertelmehrheit der Anwesenden beschlossen werden.
(7) Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem/der 1. Vorsitzenden sowie dem/der Protokollführenden zu unterzeichnen ist.

§7 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

§8 Auflösung des Vereins und Verwendung des Vereinsvermögens
(1) Über eine Auflösung des Vereins kann nur die Mitgliederversammlung beschließen.
(2) Bei Auflösung des Vereins fällt das nach Abdeckung aller Verbindlichkeiten noch vorhandene Vermögen an den „Förderverein der Fröbelschule e.V.“ in Neumünster.

Neumünster – 06. Februar 2026

Satzung.pdf